BAFA-Beratung KMU: Was gefördert wird und wer es nutzen kann

Der Staat zahlt bis zu 1.750 Euro, damit du dir eine Unternehmensberatung leisten kannst. Die meisten KMU wissen das nicht. Und die, die es wissen, stellen den Antrag falsch.

Wer BAFA-Förderung beantragen darf

Die Antragsberechtigung ist weiter gefasst, als viele denken. Berechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen, einen Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme unter 43 Millionen Euro vorweisen und ihren Betriebssitz in Deutschland haben. Das deckt den Großteil der deutschen KMU ab.

Ausgeschlossen sind Unternehmen aus der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung – und Unternehmensberater selbst. Auch Betriebe in Insolvenz können keinen Antrag stellen. Für alle anderen gilt: die Hürde ist niedrig. Wer sich nicht sicher ist, ob er berechtigt ist, sollte das klären, bevor er zu lange wartet.

Was die Förderung konkret bedeutet

Die Bemessungsgrundlage liegt bei 3.500 Euro netto. Von diesem Betrag übernimmt der Staat in den alten Bundesländern 50 Prozent – das sind maximal 1.750 Euro Zuschuss pro Beratung. In den neuen Bundesländern sowie in den Regionen Lüneburg und Trier liegt der Fördersatz bei 80 Prozent, entsprechend bis zu 2.800 Euro.

Jedes Unternehmen kann innerhalb der aktuellen Förderrichtlinie bis zu fünf Beratungen gefördert bekommen – maximal zwei pro Jahr. Das Programm läuft bis Ende 2026. Wer nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, profitiert seit Herbst letzten Jahres von einer relevanten Anpassung: Die Förderung wird seitdem auf den Brutto-Rechnungsbetrag berechnet, was den effektiven Zuschuss erhöht.

Bildschirm zeigt das KMU.DIGITAL-Portal mit Schritten zur BAFA-Förderung und dem Hinweis: Gruppenseminare sind ausgeschlossen.

Was gefördert wird – und was nicht

Gefördert werden Einzelberatungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Positionierung, Strategie, digitale Sichtbarkeit, Markenentwicklung, Content-Strategie – alles, was das Unternehmen als Ganzes betrifft und konzeptionell aufbereitet wird, fällt darunter. Die Beratung muss eine Analyse der Unternehmenssituation enthalten, Schwachstellen benennen und konkrete Handlungsempfehlungen liefern.

Nicht gefördert werden Seminare, Workshops oder Gruppenveranstaltungen. Die Beratung muss individuell sein – kein Standardprodukt, kein Gruppenangebot. Wer das verstanden hat, weiß auch: eine gute Beratung erfüllt diese Anforderungen ohnehin.

Der Antrag läuft vor der Beratung – nicht danach

Das ist der Punkt, an dem viele scheitern. Der Antrag muss gestellt werden, bevor die Beratung beginnt. Erst nach dem Eingang des unverbindlichen Informationsschreibens des BAFA darf die Beratung starten. Wer diesen Schritt überspringt – weil es schnell gehen soll oder weil man es schlicht nicht wusste – verliert den Förderanspruch. Komplett. Ohne Ausnahme.

Der Antrag läuft ausschließlich online über die Antragsplattform des BAFA. Er ist einfacher als er klingt, braucht aber Vorlaufzeit. Wer heute weiß, dass er Beratungsbedarf hat, sollte den Antrag nicht auf nächste Woche schieben. Den genauen Ablauf – Schritt für Schritt – habe ich im Folgebeitrag zur BAFA-Förderung in der Praxis beschrieben.

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und redaktionell geprüft.

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