BFSG-Realitätscheck – Zehn Monate nach dem Gesetz, was wirklich passiert ist
Zehn Monate nach dem Start des BFSG erlebe ich täglich: Panik bei Unternehmen, Verwirrung bei Agenturen, unbegründete Abmahnwellen. Die Realität ist deutlich weniger dramatisch als die meisten Horrorszenarien suggerieren – aber nicht weniger ernsthaft.
Was ist das BFSG überhaupt?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit 28. Juni 2025 in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, ihre Websites und Apps barrierefrei zu gestalten. Die WCAG-2.1-AA-Standards sind die Leitlinie – wer sich daran hält, ist rechtlich auf der sicheren Seite. Einfach klingt es, umgesetzt ist es eine andere Sache.
Das Gesetz betrifft allerdings nicht alle gleich. Hier kommt die erste wichtige Klarstellung: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme sind von den Anforderungen an Dienstleistungen ausgenommen, und ein Onlineshop zählt als Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr. Das ist der Punkt, der am häufigsten falsch wiedergegeben wird, auch von Anbietern, die daraus Aufträge machen wollen. Die Ausnahme greift aber nur bei Dienstleistungen. Produkte, die unter das BFSG fallen, müssen die Anforderungen erfüllen, egal wie klein das Unternehmen ist. Rechtsgrundlage ist § 3 Absatz 3 BFSG, nachzulesen bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Wie sich das praktisch umsetzen lässt, steht auf der Leistungsseite zu barrierefreiem Webdesign.
Das Gesetz zwingt endlich zu etwas Richtigem. Wer es ernst nimmt, gewinnt auch ohne BFSG-Zwang: bessere Websites, bessere Rankings, zufriedenere Nutzer.
Die ersten 10 Monate: Was hat sich wirklich getan?
Die schlimmsten Befürchtungen sind nicht eingetreten. Es gibt keine Flut von Abmahnungen, keine Welle von Existenzvernichtungen. Allerdings gibt es sehr wohl erste dokumentierte Abmahnwellen – überwiegend gegen größere Einzelhandelsketten und Fintech-Unternehmen. Der Fokus liegt derzeit auf den Playern, die Geld haben. Das ist wichtig zu verstehen.
Gleichzeitig habe ich mitbekommen, dass Agenturen massiv nachgefragt werden – nicht weil das Gesetz so streng ist, sondern weil viele Websites Jahre alt und tatsächlich nicht barrierefrei sind. Das ist der Knackpunkt: Das Gesetz sagt nur laut aus, was längst technisch hätte sein sollen. Es erzwingt endlich, dass Websites für alle zugänglich sind, nicht nur für Menschen mit optimalen Sehfähigkeiten und Motorik.
Die echten Kosten im Überblick
Viele Unternehmer fürchten sich vor zahmen Kosten. Deshalb die harten Fakten: Ein barrierefreies Audit für eine bestehende Website kostet zwischen 800 und 2.500 Euro, je nach Umfang und Komplexität. Die Umsetzung kostet für kleine bis mittelständische Websites typischerweise zwischen 2.000 und 8.000 Euro. Für größere Projekte oder Legacy-Systeme kann das nach oben schnell offen sein.
Das ist nicht billig, aber auch nicht existenzbedrohend für etablierte Unternehmen. Der ROI ist oft unterschätzt: Barrierefreie Websites sind schneller, benutzerfreundlicher, und ja – auch besser für SEO, weil sie damit auch Suchmaschinen-KI besser lesbar sind.
Wo sollten KMU wirklich priorisieren?
Nicht alles auf einmal. Ich empfehle meinen Clients immer, nach Impact und Aufwand zu priorisieren. Die Top-5-Liste:
1. Alt-Texte bei Bildern: Das ist das niedrig hängende Obst. Jedes Bild braucht einen beschreibenden Alt-Text. Nicht „Bild1.jpg“, sondern „Sitzgruppe im Wohnzimmer mit grauen Polstermöbeln“. Das hilft Screenreader-Nutzern und indirekt auch Google.
2. Überschriftenstruktur: H1, H2, H3 – nicht H1, H3, H2. Das ist für barrierefreies Navigieren essentiell. Screenreader-Nutzer springen über Überschriften, sie brauchen logische Hierarchien. Das ist auch für SEO nicht verkehrt.
3. Kontraste: Text muss auf Hintergrund lesbar sein – Mindest-Kontrastverhältnis 4,5:1 für normalen Text. Das ist ein visuelles Thema, das auch Menschen mit Sehschwächen hilft und das Design nicht ruiniert.
4. Formulare und Eingabefelder: Jedes Feld braucht ein Label, das auch im Code verknüpft ist. Placeholder-Text allein ist nicht ausreichend. Das ist oft der Punkt, bei dem Websites scheitern, weil Designer und Entwickler nicht synchronisiert haben.
5. Checkout-Prozess: Für E-Commerce ist das kritisch. Der Zahlungsprozess muss mit Tastatur navigierbar sein, keine JavaScript-only-Funktionen, die Fehlerbehandlung muss klar sein. Das ist der Ort, wo viele Umsätze verloren gehen.
Das Interessante ist: Barrierefreiheit und SEO überlappen sich deutlich. Gute barrierefreie Websites sind auch technisch sauberer und damit für Suchmaschinen besser zugänglich.
GEO-Bonus: Warum Barrierefreiheit auch für KI wichtig ist
Das ist ein Punkt, über den weniger geredet wird: KI-Suchsysteme (Perplexity, Claude Search, etc.) benötigen besonders gut strukturierte, semantisch saubere HTML um zu verstehen, was auf einer Seite passiert. Barrierefreie Websites mit korrekten Überschriften, sauberen Listen und beschreibenden Links sind für diese neuen Suchsysteme deutlich besser lesbar. Das wird 2026 und darüber hinaus ein echter Ranking-Faktor sein. Wer das ignoriert, riskiert nicht nur BFSG-Probleme, sondern auch Sichtbarkeit im nächsten Generationen von Suchmaschinen.
WordPress und das BFSG – wo es oft schiefgeht
WordPress selbst ist seit Gutenberg und neueren Updates relativ barrierefrei. Das Problem liegt oft in den Plugins, in Custom Code und in den Inhalten. Ein gutausgewähltes Theme und eine disziplinierte Redaktion sind hier 80 Prozent der Lösung. Eine barrierefreie WordPress-Website entsteht nicht durch Zauberei, sondern durch konsequente Arbeit.
Dazu gehört auch regelmäßige Wartung. Wer seine Website einmal aufgebaut und dann vergessen hat, wird jetzt merken, dass Plugin-Updates, Browser-Changes und neue Standards laufend anfallen. Website-Pflege ist längst nicht nur eine technische Aufgabe, sondern unmittelbar mit Sichtbarkeit und Compliance verknüpft.
Pragmatisch statt in Schockstarre
Meine Empfehlung: Nicht in Schockstarre verfallen, sondern pragmatisch anfangen. Ein Audit machen, die Top-5-Probleme adressieren, kontinuierlich verbessern. Und dabei verstehen, dass Barrierefreiheit nicht eine einmalige Aufgabe ist, sondern eine Haltung, die in jeden Webentwicklungs- und Redaktions-Prozess gehört.
Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf digitale Teilhabe. Das ist keine Nische – das ist ein großer Teil der Bevölkerung: Ältere Menschen mit schwächer werdenden Augen, Menschen mit motorischen Einschränkungen, Menschen mit Lese-Rechtschreib-Schwächen. Die Barrierefreiheit ist nicht für drei Prozent der Bevölkerung, sie ist für deutlich mehr, und am Ende profitieren alle davon.
Meine klare Position zum BFSG
Das Gesetz ist sinnvoll und überfällig. Was ich aber auch sagen muss: Die Panik rund um das BFSG ist oft unbegründet. Nicht jedes Unternehmen wird gerade abgemahnt. Nicht jeder Fehler führt zu Klage.
Das Gesetz zwingt endlich zu etwas Richtigem. Und wer es ernst nimmt, gewinnt auch ohne BFSG-Zwang: bessere Websites, bessere Rankings, zufriedenere Nutzer.
FAQ
Was passiert, wenn ich nicht barrierefrei bin?
Wenn deine Website unter das BFSG fällt und nicht barrierefrei ist, riskierst du Bußgelder, Abmahnungen und den Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen. Dazu kommt: Du verschenkst Potenzial, weil barrierefreie Seiten in der Regel auch für Suchmaschinen besser lesbar sind. Keine Panik also, aber ein guter Grund, das Thema jetzt anzugehen.
Welche gesetzlichen Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit gelten in Deutschland?
In Deutschland gilt seit dem 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten, etwa im E-Commerce, im Banking oder in der Telekommunikation. Öffentliche Stellen müssen schon länger die BITV 2.0 umsetzen. Beide Regelwerke basieren auf den WCAG 2.1 Richtlinien in der Stufe AA. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Millionen Euro Umsatz sind bei Dienstleistungen oft ausgenommen, profitieren aber trotzdem von barrierefreier Gestaltung.
Was ist der Unterschied zwischen WCAG, BITV 2.0 und dem BFSG?
Kurz gesagt: Die WCAG sind die internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte, die BITV 2.0 ist die deutsche Umsetzung für öffentliche Stellen und das BFSG überträgt die Pflicht seit dem 28. Juni 2025 auf private Unternehmen wie Onlineshops oder Banking Anbieter. Die WCAG folgen vier Grundprinzipien: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. Hinter dem BFSG steht der European Accessibility Act, eine EU Richtlinie, die Barrierefreiheit europaweit vereinheitlicht. Wer europaweit verkauft, muss so nur einen Standard erfüllen statt vieler nationaler Regelungen. Technisch fordern alle drei im Kern dasselbe, zum Beispiel ausreichende Kontraste, Tastaturbedienung und Screenreader Kompatibilität.
Muss meine Website wirklich barrierefrei sein?
Wenn du einen Onlineshop betreibst oder digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbietest, dann sehr wahrscheinlich ja, denn das BFSG verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 viele Anbieter zur Barrierefreiheit. Auch für Einzelunternehmer und Freelancer kann die Pflicht je nach Branche und Angebot greifen. Und selbst wenn du ausgenommen bist, lohnt sich Barrierefreiheit, weil deine Website dadurch für alle Besucher besser nutzbar wird. Falls du unsicher bist, schauen wir uns deinen Fall gern im kostenlosen 30 Minuten Kennenlerngespräch an.
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