BFSG 2026: Abmahnwellen und was du jetzt wissen musst
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Seit Sommer 2025 zeigt sich, was das in der Praxis bedeutet: Abmahnwellen, die Tausende von Online-Händlern treffen.
Was das BFSG wirklich bedeutet und wen es trifft
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die EU-Richtlinie European Accessibility Act in deutsches Recht um. Websites und Online-Shops müssen bestimmte technische Anforderungen erfüllen, damit Menschen mit Behinderungen sie vollständig nutzen können.
Es gibt eine Ausnahme, auf die sich viele Kleinunternehmen irrtümlich berufen. Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind ausgenommen – aber nur wenn sie ausschließlich Dienstleistungen anbieten. Online-Shops fallen grundsätzlich unter das Gesetz, unabhängig von der Unternehmensgröße. Behördlich zuständig ist die Marktüberwachungsstelle in Magdeburg (MLBF), die seit Januar 2026 aktiv kontrolliert. Bei Verstößen sind Bußgelder von bis zu 100.000 Euro möglich.
Zwei Abmahnwellen, zwei Kanzleien, ein Muster
Seit Sommer 2025 laufen zwei dokumentierte Abmahnwellen gegen Online-Händler. Die erste startete im August 2025: Die CLAIM Rechtsanwalts GmbH aus Hamburg verschickte Abmahnungen im Auftrag eines Herrn Liermann aus Bergisch Gladbach, geforderte Vergleichsbeträge: 595 Euro. Die zweite Welle begann im Februar 2026 durch die Berliner Kanzlei MK mit Forderungen von rund 2.700 Euro.
Das Muster beider Wellen ist auffällig ähnlich: Die Abmahnungen sind überwiegend unkonkret. Es wird behauptet, eine Website sei nicht barrierefrei, ohne einen spezifischen Mangel zu benennen. Fachanwälte bewerten solche Abmahnungen als angreifbar. Das ändert nichts daran, dass eine Abmahnung erst einmal Geld, Zeit und Nerven kostet. Wer eine Abmahnung erhält, sollte sich an einen spezialisierten Fachanwalt für IT- oder Wettbewerbsrecht wenden.
Wer eine Abmahnung erhält, muss handeln. Wer vorher handelt, muss nicht reagieren.
Was die häufigsten Abmahngründe sind
Fehlende Alt-Texte bei Bildern stehen ganz oben. Bilder ohne beschreibenden Alt-Text sind für Screenreader-Nutzer schlicht nicht wahrnehmbar – und gleichzeitig ein SEO-Faktor, den viele ohnehin vernachlässigen.
Zu geringe Farbkontraste sind ein zweiter Klassiker. Hellgrauer Text auf weißem Hintergrund sieht „modern” aus und ist für Menschen mit Sehschwäche kaum lesbar. Nicht per Tastatur bedienbare Formulare treffen besonders Shops mit komplexen Checkout-Prozessen. Und die fehlende Barrierefreiheitserklärung im Footer ist der Verstoß, der am leichtesten zu prüfen ist – weshalb er in Abmahnungen besonders häufig auftaucht. Mehr zum Zusammenhang zwischen Barrierefreiheit und SEO findest du hier.
BFSG und barrierefreies Webdesign: Was das für bestehende Websites heißt
Das Gesetz hat kein Übergangsportal mehr. Es gilt. Das bedeutet für bestehende Websites, dass sie geprüft und gegebenenfalls angepasst werden müssen. Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Jedes neue Plugin, jedes Theme-Update, jede neue Produktseite kann neue Verstöße einführen. Wie das im Kontext von WordPress und SEO funktioniert, habe ich in meinem Beitrag zu barrierefreien WordPress-Websites ausführlich beschrieben.
Proaktiv statt reaktiv: Warum der Zeitpunkt zählt
Es gibt einen Moment, in dem du Barrierefreiheit aus eigener Initiative umsetzt, und einen Moment, in dem du es tust, weil eine Abmahnung auf deinem Schreibtisch liegt. Im ersten Fall entscheidest du Tempo und Prioritäten. Im zweiten bist du im Zugzwang.
Die Abmahnwellen werden nicht aufhören. Das Geschäftsmodell dahinter ist etabliert, die Rechtslage eindeutig, der Pool an potenziell betroffenen Websites riesig. Was ich als Webdesigner und SEO-Berater tun kann, ist deine Website so aufzubauen, dass du in dieser Situation gar nicht erst landest. Wenn du wissen willst, wie das konkret aussieht: Meine Webdesign-Leistungen decken Barrierefreiheit als festen Bestandteil ab.
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