BFSG 2026: Abmahnwellen und was du jetzt wissen musst

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Seit Sommer 2025 zeigt sich, was das in der Praxis bedeutet: Abmahnwellen, die Tausende von Online-Händlern treffen.

Was das BFSG wirklich bedeutet und wen es trifft

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die EU-Richtlinie European Accessibility Act in deutsches Recht um. Websites und Online-Shops müssen bestimmte technische Anforderungen erfüllen, damit Menschen mit Behinderungen sie vollständig nutzen können.

Es gibt eine Ausnahme, auf die sich viele Kleinunternehmen irrtümlich berufen. Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind ausgenommen – aber nur wenn sie ausschließlich Dienstleistungen anbieten. Online-Shops fallen grundsätzlich unter das Gesetz, unabhängig von der Unternehmensgröße. Behördlich zuständig ist die Marktüberwachungsstelle in Magdeburg (MLBF), die seit Januar 2026 aktiv kontrolliert. Bei Verstößen sind Bußgelder von bis zu 100.000 Euro möglich.

Zwei Abmahnwellen, zwei Kanzleien, ein Muster

Seit Sommer 2025 laufen zwei dokumentierte Abmahnwellen gegen Online-Händler. Die erste startete im August 2025: Die CLAIM Rechtsanwalts GmbH aus Hamburg verschickte Abmahnungen im Auftrag eines Herrn Liermann aus Bergisch Gladbach, geforderte Vergleichsbeträge: 595 Euro. Die zweite Welle begann im Februar 2026 durch die Berliner Kanzlei MK mit Forderungen von rund 2.700 Euro.

Das Muster beider Wellen ist auffällig ähnlich: Die Abmahnungen sind überwiegend unkonkret. Es wird behauptet, eine Website sei nicht barrierefrei, ohne einen spezifischen Mangel zu benennen. Fachanwälte bewerten solche Abmahnungen als angreifbar. Das ändert nichts daran, dass eine Abmahnung erst einmal Geld, Zeit und Nerven kostet. Wer eine Abmahnung erhält, sollte sich an einen spezialisierten Fachanwalt für IT- oder Wettbewerbsrecht wenden.

Was die haeufigsten Abmahngruende sind BFSG 2026 Abmahnwellen und was du jetzt wissen musst

Was die häufigsten Abmahngründe sind

Fehlende Alt-Texte bei Bildern stehen ganz oben. Bilder ohne beschreibenden Alt-Text sind für Screenreader-Nutzer schlicht nicht wahrnehmbar – und gleichzeitig ein SEO-Faktor, den viele ohnehin vernachlässigen.

Zu geringe Farbkontraste sind ein zweiter Klassiker. Hellgrauer Text auf weißem Hintergrund sieht „modern” aus und ist für Menschen mit Sehschwäche kaum lesbar. Nicht per Tastatur bedienbare Formulare treffen besonders Shops mit komplexen Checkout-Prozessen. Und die fehlende Barrierefreiheitserklärung im Footer ist der Verstoß, der am leichtesten zu prüfen ist – weshalb er in Abmahnungen besonders häufig auftaucht. Mehr zum Zusammenhang zwischen Barrierefreiheit und SEO findest du hier.

BFSG und barrierefreies Webdesign: Was das für bestehende Websites heißt

Das Gesetz hat kein Übergangsportal mehr. Es gilt. Das bedeutet für bestehende Websites, dass sie geprüft und gegebenenfalls angepasst werden müssen. Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Jedes neue Plugin, jedes Theme-Update, jede neue Produktseite kann neue Verstöße einführen. Wie das im Kontext von WordPress und SEO funktioniert, habe ich in meinem Beitrag zu barrierefreien WordPress-Websites ausführlich beschrieben.

Hinweis zur Erstellung des Beitrags
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung einer KI erstellt, um effiziente und präzise Inhalte zu liefern. Im Anschluss wurde er sorgfältig von einem Experten überprüft und überarbeitet, um sicherzustellen, dass er den höchsten Qualitätsstandards entspricht und den Anforderungen der Leser gerecht wird.

/wp-content/uploads/2026/07/Was-die-haeufigsten-Abmahngruende-sind-BFSG-2026-Abmahnwellen-und-was-du-jetzt-wissen-musst.png 1254 1254creativecouchcreativecouch/wp-content/uploads/2026/07/Was-die-haeufigsten-Abmahngruende-sind-BFSG-2026-Abmahnwellen-und-was-du-jetzt-wissen-musst.png