KI-Kennzeichnungspflicht seit dem 2. August 2026: Was auf deiner Website jetzt stehen muss

Die KI-Kennzeichnungspflicht aus Artikel 50 des EU AI Act ist anwendbar. Dieser Beitrag übersetzt die Transparenzpflichten in konkrete Aufgaben für eine ganz normale Unternehmenswebsite.

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der KI-Verordnung der Europäischen Union. Ich bekomme seitdem fast wöchentlich dieselbe Frage von Kundinnen und Kunden: Muss ich jetzt überall dranschreiben, dass KI im Spiel war? Die ehrliche Antwort lautet: Nein, aber an drei Stellen sehr wohl.

Das Problem ist nicht das Gesetz, sondern die Panik drumherum. In den letzten Wochen sind Angebote aufgetaucht, die KMU eine vierstellige Summe für einen KI-Kennzeichnungs-Check abnehmen wollen. Der größte Teil dessen, was da verkauft wird, betrifft dich als kleines Unternehmen gar nicht.

Ich arbeite als Werbeagentur in Butzbach überwiegend mit kleinen und mittleren Unternehmen aus Mittelhessen und der Wetterau. Deshalb schaue ich hier nicht auf den Gesetzestext als Ganzes, sondern nur auf das, was auf einer KMU-Website tatsächlich passiert: ein Chatbot, ein paar generierte Bilder, ein Blog.

Seit wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht genau?

Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung sind seit dem 2. August 2026 anwendbar. Der Geltungsbeginn steht in Artikel 113 der Verordnung, er ist also nicht ausgehandelt oder verschoben worden, sondern war von Anfang an so gesetzt.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Inkrafttreten und Anwendbarkeit. Die Verordnung ist bereits im August 2024 in Kraft getreten, die einzelnen Pflichtenblöcke greifen aber gestaffelt. Artikel 50 ist der Block, der Websites betrifft.

Ergänzend hat die Europäische Kommission am 20. Juli 2026 die finale Fassung ihrer Leitlinien zu den Transparenzpflichten veröffentlicht. Diese Leitlinien sind kein Gesetz, sie zeigen aber, wie die Kommission die Vorschrift auslegt.

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Wer ist verpflichtet, du oder dein Toolanbieter?

Die Verordnung verteilt die Pflichten auf zwei Rollen und genau daran entscheidet sich, was du tun musst. Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt und auf den Markt bringt. Betreiber ist, wer ein solches System unter eigener Verantwortung einsetzt.

Für eine KMU-Website heißt das fast immer: Du bist Betreiber, nicht Anbieter. Wenn du einen Chatbot von einem Dienstleister einbindest oder Bilder mit einem Bildgenerator erzeugst, bleibt die Anbieterrolle bei dem Unternehmen hinter dem Werkzeug.

Die Aufteilung nach Absätzen ist eindeutig. Absatz 1 zur Information über die KI-Interaktion und Absatz 2 zur maschinenlesbaren Kennzeichnung synthetischer Inhalte richten sich an Anbieter. Absatz 3 zur Emotions- und Biometrieerkennung und Absatz 4 zu Deepfakes und bestimmten Texten richten sich an Betreiber.

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Was muss bei einem Chatbot auf deiner Website stehen?

Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit einem KI-System sprechen und nicht mit einem Menschen. Diese Pflicht trifft formal den Anbieter des Chatbots, praktisch löst du sie mit einem Satz im Startdialog.

Es gibt dabei eine Ausnahme, die in der Beratung oft untergeht: Ist die KI-Natur für einen verständigen und aufmerksamen Nutzer ohnehin offensichtlich, braucht es keinen zusätzlichen Hinweis. Ein Widget, das sichtbar KI-Assistent heißt, erfüllt diese Bedingung in der Regel.

Ich empfehle trotzdem den expliziten Hinweis, weil er nichts kostet und jede Diskussion beendet. Ein Satz wie „Du schreibst mit einem KI-Assistenten, für verbindliche Auskünfte melde dich bitte direkt bei uns“ reicht vollkommen aus.

Wenn du eine KI-Automatisierung auf deiner Website betreibst, gehört dieser Hinweis in den ersten Ausgabeschritt, nicht ins Impressum.

Musst du KI-Texte in deinem Blog kennzeichnen?

In den allermeisten Fällen nicht. Die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Texte gilt nach Absatz 4 nur für Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren.

Ein Leistungstext, eine Produktbeschreibung oder ein Fachbeitrag über Ladezeiten fällt nicht darunter. Journalistische oder quasi-journalistische Berichterstattung über Politik, Gesundheit, Sicherheit oder vergleichbare Themen dagegen schon.

Dazu kommt eine zweite Ausnahme, die für Unternehmensblogs praktisch entscheidend ist. Hat ein Mensch den Text inhaltlich geprüft und trägt jemand die redaktionelle Verantwortung dafür, entfällt die Offenlegungspflicht auch bei Themen von öffentlichem Interesse.

Ein Beispiel aus der Praxis macht den Unterschied greifbar. Schreibt ein Steuerberater einen Beitrag über eine neue Abgabefrist, informiert er die Öffentlichkeit über eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse. Schreibt dieselbe Kanzlei einen Text darüber, wie ihr Onboarding für neue Mandanten abläuft, ist das reine Unternehmenskommunikation und fällt nicht unter die Regel.

Die Grenze verläuft also nicht zwischen Blog und Leistungsseite, sondern zwischen Information über allgemeine Angelegenheiten und Kommunikation über das eigene Angebot. Wer im Zweifel ist, prüft eine einfache Frage: Würde dieselbe Nachricht auch in einer Lokalzeitung stehen? Wenn ja, lohnt der Hinweis.

Genau deshalb halte ich die redaktionelle Freigabe für die wichtigere Maßnahme als jedes Hinweisbanner. Wer Inhalte ohnehin prüft, bevor sie live gehen, hat die Pflicht im Regelfall erfüllt. Wie sich das sauber dokumentieren lässt, habe ich in der KI-Charta für den Umgang mit KI im Unternehmen beschrieben.

Was kostet ein Verstoß gegen Artikel 50?

Verstöße gegen die Transparenzpflichten fallen unter Artikel 99 Absatz 4 der KI-Verordnung. Vorgesehen sind Geldbußen bis zu 15 Millionen Euro oder bis zu 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, je nachdem welcher Betrag höher ist.

Für kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Start-ups gilt eine ausdrückliche Sonderregel. Nach Artikel 99 Absatz 6 greift bei ihnen der jeweils niedrigere der beiden Werte, also in der Praxis fast immer der Prozentsatz vom Umsatz.

Diese Zahlen klingen bedrohlich und sie sind es für einen Handwerksbetrieb aus Mittelhessen trotzdem nicht. Bußgelder verhängen die nationalen Marktüberwachungsbehörden und sie tun das nach Schwere, Vorsatz und Dauer des Verstoßes, nicht nach Schema F.

Der freiwillige Verhaltenskodex und was für dich nicht gilt

Der Code of Practice on Transparency of AI-generated Content ist freiwillig und richtet sich in erster Linie an Anbieter von KI-Systemen. Die finale Fassung wurde am 10. Juni 2026 veröffentlicht, bis Ende Juli 2026 hatten sich rund 190 Organisationen angeschlossen.

Wer dem Kodex folgt, gilt als Indiz dafür, die Pflichten angemessen umzusetzen. Wer nicht unterzeichnet, muss auf Nachfrage selbst darlegen, dass die eigenen Maßnahmen ausreichen. Für dich als Betreiber einer Unternehmenswebsite ist beides in der Regel ohne Bedeutung.

Ebenfalls nicht dein Thema sind die technischen Verfahren, über die aktuell viel geschrieben wird. Maschinenlesbare Metadaten und unsichtbare Wasserzeichen sind Anbieterpflicht nach Absatz 2 und werden im Werkzeug erzeugt, nicht in deinem Content-Management-System.

Und es gibt keine Ausnahme nach Unternehmensgröße. Die Pflichten gelten unabhängig davon, ob du zwei oder zweihundert Mitarbeitende hast. Entlastung kommt nicht über die Größe, sondern über die Rolle als Betreiber und über die Ausnahmen für Offensichtlichkeit und redaktionelle Verantwortung.

Der freiwillige Verhaltenskodex und was für dich nicht gilt

Der Code of Practice on Transparency of AI-generated Content ist freiwillig und richtet sich in erster Linie an Anbieter von KI-Systemen. Die finale Fassung wurde am 10. Juni 2026 veröffentlicht, bis Ende Juli 2026 hatten sich rund 190 Organisationen angeschlossen.

Wer dem Kodex folgt, gilt als Indiz dafür, die Pflichten angemessen umzusetzen. Wer nicht unterzeichnet, muss auf Nachfrage selbst darlegen, dass die eigenen Maßnahmen ausreichen. Für dich als Betreiber einer Unternehmenswebsite ist beides in der Regel ohne Bedeutung.

Ebenfalls nicht dein Thema sind die technischen Verfahren, über die aktuell viel geschrieben wird. Maschinenlesbare Metadaten und unsichtbare Wasserzeichen sind Anbieterpflicht nach Absatz 2 und werden im Werkzeug erzeugt, nicht in deinem Content-Management-System.

Und es gibt keine Ausnahme nach Unternehmensgröße. Die Pflichten gelten unabhängig davon, ob du zwei oder zweihundert Mitarbeitende hast. Entlastung kommt nicht über die Größe, sondern über die Rolle als Betreiber und über die Ausnahmen für Offensichtlichkeit und redaktionelle Verantwortung.

Deine sechs Schritte für diese Woche

Ich arbeite diese Punkte mit Kundinnen und Kunden in etwa einer Stunde durch. Als Agentur für digitale Sichtbarkeit interessiert mich dabei weniger die juristische Feinheit als die Frage, ob eine Website den Anforderungen im Alltag standhält.

  1. Prüfe, ob auf deiner Website ein Chatbot oder ein KI-Assistent läuft, und ergänze im ersten Ausgabeschritt einen klaren Hinweis auf die KI-Interaktion.
  2. Sieh deine Bildbestände durch und markiere die Motive, die vollständig oder überwiegend generiert sind.
  3. Prüfe, ob eines dieser Bilder reale Personen, Orte oder Ereignisse so darstellt, dass es authentisch wirken könnte. Nur dann greift die Deepfake-Regel, die ich im Beitrag zu der Frage, ob du KI-Bilder kennzeichnen musst, im Detail durchgehe.
  4. Lege fest, wer in deinem Unternehmen Inhalte vor der Veröffentlichung freigibt, und halte das schriftlich fest.
  5. Prüfe, ob du Beiträge zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlichst. Wenn ja, ergänze einen Hinweis oder sichere die redaktionelle Prüfung nachweisbar ab.
  6. Notiere pro eingesetztem Werkzeug den Anbieter und den Zweck. Diese Liste brauchst du ohnehin für den Datenschutz.

Mehr ist es für die allermeisten Unternehmenswebsites nicht. Wer dir für diese sechs Punkte ein Paket im vierstelligen Bereich verkauft, verkauft dir Angst und keine Leistung. Wie man solche Angebote erkennt, habe ich am Beispiel anderer Marketingversprechen im Fakten-Check zu Marketing-Mythen aufgeschrieben.

Hinweis zur Erstellung des Beitrags
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung einer KI erstellt, um effiziente und präzise Inhalte zu liefern. Im Anschluss wurde er sorgfältig von einem Experten überprüft und überarbeitet, um sicherzustellen, dass er den höchsten Qualitätsstandards entspricht und den Anforderungen der Leser gerecht wird.

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