Beitragsbild: KI-generiertWerbeagentur in der Nähe: Warum lokal für KMU der bessere Hebel ist
Warum eine lokale Werbeagentur für KMU der bessere Hebel ist, worauf du bei Portfolio, Preisen und Chemie achtest und …
Content & Beratung · 8 Minuten Lesezeit
Das BAFA fördert Unternehmensberatungen für KMU auch 2027 und 2028. Ich zeige dir, was sich zum 1. Januar ändert, was gleich bleibt und wie du entscheidest, ob du noch dieses Jahr beantragst.
Paul BöstroInhaber der creativecouch, beim BAFA registrierter Berater
Beitragsbild: KI-generiertDie BAFA-Förderung für Unternehmensberatungen geht weiter. Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Richtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ verlängert, die Änderung steht seit dem 28. Oktober 2026 im Bundesanzeiger1. Als beim BAFA registrierter Berater habe ich am 29. Oktober zusätzlich die Mitteilung des BAFA an die Beratungsunternehmen bekommen.
Mit der Verlängerung ändern sich einige Regeln für Anträge ab dem 1. Januar 2027. Manches wird einfacher, an einer Stelle musst du vorher etwas einrichten. Daraus folgt eine praktische Frage: noch in diesem Jahr beantragen oder bis Januar warten?
Was das Programm fördert und wer antragsberechtigt ist, steht in meinem Beitrag zur BAFA-Beratung für KMU. Wie der Antrag Schritt für Schritt läuft, beschreibe ich im Beitrag zum BAFA-Antrag in der Praxis. Hier geht es um den Jahreswechsel: was neu ist, was bleibt und wie du dich entscheidest.
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Bernd will Fördergeld vom BAFA und versteht Antrag, ELSTER und Umsatzanzeige auf seine Art. Ich erkläre dir, was sich ab 2027 bei der Beratungsförderung ändert und warum die Reihenfolge von Antrag und Beratung entscheidet.
Die Förderung läuft bis Ende 2028 weiter. Die geänderte Richtlinie tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und gilt längstens für Verwendungsnachweise, die bis zum 31. Dezember 2028 eingereicht werden2. Die Grenze hängt damit am Nachweis, nicht mehr am Antrag.
An der Förderhöhe ändert sich nichts. Gefördert werden weiter höchstens 3.500 Euro Beratungskosten je Beratung, der Zuschuss richtet sich nach dem Standort der beratenen Betriebsstätte (Stand November 2026)4.
50 %
Zuschuss in den alten Bundesländern mit Berlin und Region Leipzig, höchstens 1.750 Euro
BAFA, Merkblatt für Anträge ab 01.01.2027
80 %
Zuschuss in den neuen Bundesländern ohne Berlin und Region Leipzig, dazu die Regionen Lüneburg und Trier, höchstens 2.800 Euro
BAFA, Merkblatt für Anträge ab 01.01.2027
3.500 €
förderfähige Beratungskosten je Beratung
Förderrichtlinie Nr. 5.2
Für Betriebe in Hessen, also auch in der Wetterau und in Mittelhessen, gilt der Satz von 50 Prozent. Bei einer Beratung für 3.000 Euro sind das 1.500 Euro Zuschuss, bei 4.000 Euro bleibt es bei 1.750 Euro4. Einen Rechtsanspruch gibt es weiterhin nicht, das BAFA entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Den Verwendungsnachweis reichst du spätestens sechs Monate nach dem Informationsschreiben der Leitstelle ein2. Weil die Richtlinie aber nur Nachweise bis 31. Dezember 2028 abdeckt, schrumpft diese Frist gegen Ende der Laufzeit. Wer im Oktober 2028 beantragt, muss Beratung, Zahlung und Nachweis trotzdem bis Silvester schaffen.
Bild: KI-generiertFür Anträge ab dem 1. Januar 2027 werden vor allem die Nachweise einfacher, dafür kommt eine Pflicht zur digitalen Anmeldung dazu. Das BAFA fasst die Änderungen auf seiner Programmseite zusammen5. Die Tabelle stellt den bisherigen und den neuen Stand nebeneinander.
| Punkt | Anträge bis 31.12.2026 | Anträge ab 01.01.2027 |
|---|---|---|
| Anmeldung beim Antrag | Online im Antragsportal mit den Firmendaten | Nur noch über ein ELSTER-Konto oder die BundID |
| Zahlungsnachweis | Kontoauszug oder Bankbestätigung, Umsatzanzeigen werden nicht anerkannt6 | Auch eine von der Bank erstellte Umsatzanzeige, Kontoauszug bei Bedarf |
| Erklärungen | EU-KMU- und De-minimis-Erklärung sowie Erklärung zur Grundrechtecharta als eigene Formulare | Im Verwendungsnachweisformular enthalten, Einzelformulare entfallen |
| Regionalpartnergespräch | Pflicht für Unternehmen im ersten Jahr nach der Gründung | Entfällt samt Bestätigungsschreiben |
| Beratungsdauer | Höchstens fünf Tage, ein Tag zählt 8 Stunden | Höchstens 40 Stunden |
| Umsatzsteuer | Ohne Vorsteuerabzug ist der Bruttobetrag förderfähig | Unverändert, steht jetzt ausdrücklich in der Richtlinie |
Im Alltag spart die Umsatzanzeige aus dem Onlinebanking am meisten Zeit. Darauf müssen Zahlungsempfänger, Rechnungsdaten und Wertstellungsdatum stehen4. Prüfstellen können trotzdem einen banküblichen Kontoauszug verlangen. Wer ihn dann nicht vorlegt, riskiert die Ablehnung, bewahr ihn also auf.
Bei den Erklärungen unterschreibst du künftig nur noch das Verwendungsnachweisformular und den Beratungsbericht, den auch dein Berater unterschreibt2. Die bisherigen Einzelformulare zur EU-KMU- und De-minimis-Erklärung und zur Grundrechtecharta fallen weg.
Die Umstellung von fünf Tagen auf 40 Stunden ist eine Klarstellung ohne neue Grenze. Schon bisher setzte das BAFA einen Beratungstag mit 8 Stunden an und kam so auf höchstens 40 Stunden7. Reisezeit und Berichtserstellung zählen weiterhin nicht mit.
Das Regionalpartnergespräch ist ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner aus dem Netzwerk der Leitstellen. Für Anträge bis 31.12.2026 bleibt es Pflicht für Unternehmen, die bei Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr am Markt sind5. Das Gespräch liegt frühestens drei Monate vor dem Antrag und spätestens vor dem Verwendungsnachweis, das Bestätigungsschreiben gehört in den Nachweis.
Für Anträge ab 2027 entfällt diese Pflicht samt Bestätigungsschreiben1. Für etablierte Betriebe ändert sich dadurch nichts. Junge Unternehmen, die erst 2027 beantragen, sparen einen Termin und ein Dokument.
Die Verlängerung bringt kein neues Kontingent. Je Unternehmen fördert das BAFA weiterhin höchstens zwei Beratungen pro Jahr und fünf während der gesamten Geltungsdauer, die jetzt vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2028 reicht4. Für die Jahresgrenze zählt der Zeitpunkt der Antragstellung.
Auf meine Anfrage hat das BAFA bestätigt, dass bisherige Förderungen angerechnet werden (Auskunft des BAFA auf Anfrage, Stand 14.10.2026). Wer seit 2023 schon drei geförderte Beratungen hatte, hat bis Ende 2028 also noch zwei. Wer schon fünf hatte, bekommt über dieses Programm keine weitere.
Auch beim Betrag gibt es keinen Übertrag. Bleiben die Kosten einer Beratung unter 3.500 Euro, verfällt der Rest des Höchstbetrags und lässt sich nicht auf die nächste Beratung anrechnen4. Plane deshalb lieber wenige, gut zugeschnittene Beratungen als viele kleine.
Kernsatz
Die Förderung bleibt gleich hoch. Einfacher wird der Weg dorthin, sofern dein Unternehmen rechtzeitig einen digitalen Zugang hat.
Dann schauen wir ihn uns im kostenlosen Erstgespräch an.
Bild: KI-generiertDas hängt davon ab, wann du die Beratung brauchst und wie dein Kontingent aussieht. Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Antrags: Anträge bis 31.12.2026 laufen nach der bisherigen Richtlinie mit der regulären Frist von sechs Monaten, auch wenn sie erst 2027 bearbeitet werden (Auskunft des BAFA auf Anfrage, Stand 14.10.2026). Ein Antrag im Dezember wird also nicht schlechter gestellt, nur weil die Bearbeitung ins neue Jahr rutscht.
Du brauchst die Beratung in den nächsten Monaten. Du hast 2026 noch keine zwei Anträge gestellt. Ein ELSTER- oder BundID-Zugang fehlt und du willst nicht auf ihn warten.
Die Beratung hat Zeit bis zum Frühjahr. Dein Unternehmen ist jünger als ein Jahr und spart sich das Regionalpartnergespräch. Du willst die Umsatzanzeige nutzen und dein digitaler Zugang steht schon.
Ein Punkt spricht oft für 2026 und wird leicht übersehen: die Jahresgrenze. Wer 2027 schon zwei Beratungen plant und 2026 noch einen Antrag frei hat, ordnet eine weitere mit einem Antrag im Dezember noch dem Jahr 2026 zu. Am Gesamtkontingent von fünf ändert das nichts.
Für beide Wege gilt: Die Beratung darf erst nach dem Informationsschreiben der Leitstelle beginnen. Schon ein unterschriebener Beratungsvertrag zählt dabei als Beginn3. Wer das übersieht, verliert den Zuschuss für diese Beratung.
Für Anträge aus 2026 gelten die bisherigen Nachweise weiter, also Kontoauszug oder Bankbestätigung und die Einzelformulare. Die Änderungen gelten laut BAFA für alle Anträge ab dem 1. Januar 20275, im Zweifel klärt es deine Leitstelle. Eine Garantie auf Bewilligung gibt es in keinem Fall. Dieser Beitrag ordnet die veröffentlichten Regeln ein und ersetzt keine Rechtsberatung.
Ab Januar 2027 stellt dein Unternehmen den Antrag nur noch über ein ELSTER-Konto oder die BundID5. Wie die Anmeldung im Antragsportal im Detail abläuft, will das BAFA gesondert erklären (laut Mitteilung des BAFA an gelistete Berater, Oktober 2026). Den Zugang kannst du trotzdem schon vorbereiten.
Für Unternehmen gibt es bei ELSTER das Organisationszertifikat, auf dem auch Mein Unternehmenskonto aufbaut. Du beantragst es mit der betrieblichen Steuernummer. Der Aktivierungsbrief kommt per Post an die beim Finanzamt hinterlegte Adresse und braucht in der Regel etwa fünf Werktage, manchmal länger8.
Für ein persönliches ELSTER-Konto gibt es auch eine Online-Identitätsprüfung mit dem Personalausweis, damit steht das Konto noch am selben Tag9. Welche Kontoart das Antragsportal genau erwartet, gehört zu den angekündigten Details. Plane deshalb lieber zwei Wochen Vorlauf ein als zwei Tage.
Nach meiner Erfahrung mit KMU in Mittelhessen ist oft unklar, ob der Betrieb einen eigenen ELSTER-Zugang hat und wer ihn verwaltet. Häufig erledigt die Steuerkanzlei die Meldungen über ihren eigenen Zugang, oder das Zertifikat liegt bei einer Person, die längst andere Aufgaben hat. Kläre deshalb jetzt, ob es einen Zugang gibt, wer ihn hat und ob er auf das Unternehmen läuft.
Bis zum Jahresende reichen ein paar klare Schritte, egal für welchen Weg du dich entscheidest. Die meisten davon kosten dich eine halbe Stunde. Nur der digitale Zugang braucht Vorlauf.
An der Beratung selbst ändert sich wenig. Gefördert wird weiterhin eine Einzelberatung mit Analyse, benannten Schwachstellen und konkreten Handlungsempfehlungen, festgehalten in einem Bericht2. Wie ich solche Beratungen aufbaue, zeige ich auf meiner Seite zur Beratung.
Das BAFA fördert nur die Beratung, nicht die Umsetzung. Was danach umgesetzt wird, kann jeder Anbieter übernehmen, meine Empfehlung gilt unabhängig davon, wer umsetzt. Wenn du unsicher bist, ob du überhaupt eine Beratung brauchst, hilft der Beitrag Warum Unternehmen Beratung brauchen, obwohl technisch alles funktioniert.
Ja. Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Richtlinie um zwei Jahre verlängert, Verwendungsnachweise sind bis zum 31.12.2028 möglich. Fördersatz und Kontingent bleiben gleich: In Hessen übernimmt das BAFA 50 % der Beratungskosten, höchstens 1.750 Euro je Beratung. Gefördert werden bis zu zwei Beratungen im Jahr und höchstens fünf insgesamt, bisherige Beratungen zählen mit. Für Anträge ab dem 01.01.2027 gibt es weniger Formulare, das Informationsgespräch für junge Unternehmen entfällt und als Zahlungsnachweis reicht auch eine Umsatzanzeige aus dem Onlinebanking.
Die meisten Beratungen liegen zwischen 1.500 und 3.500 € netto (Stand 10/2026). Den genauen Umfang legen wir im Erstgespräch fest, danach schicke ich dir ein schriftliches Angebot dazu. In Hessen erstattet das BAFA davon 50 %, höchstens 1.750 Euro je Beratung. Dein Eigenanteil liegt damit meist zwischen 750 und 1.750 € netto. Kann dein Unternehmen keine Vorsteuer abziehen, rechnet das BAFA mit dem Bruttobetrag der Rechnung. Alle Preise zzgl. 19 % USt. Das Angebot richtet sich an Unternehmen, Selbstständige und Institutionen, nicht an Privatpersonen.
So hieß das Programm bis 2022. Seit 2023 heißt es „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst damit Beratungen für kleine und mittlere Unternehmen. In Hessen übernimmt das BAFA 50 % der Beratungskosten, höchstens 1.750 Euro je Beratung. Den höheren Satz von 80 % gibt es nur in den neuen Bundesländern sowie in den Regionen Lüneburg und Trier.
Die BAFA-Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen. Ob dein Unternehmen dazugehört, klären wir im Erstgespräch. Gefördert werden bis zu zwei Beratungen im Jahr, innerhalb der aktuellen Förderrichtlinie insgesamt höchstens fünf je Unternehmen.
Nicht du. Ich lege die Beratung bei foerderung.de an, einem Dienstleister für Förderanträge. Du bekommst einen Link, bestätigst deine Unternehmensdaten und die nötigen Erklärungen. foerderung.de reicht den Antrag beim BAFA ein. Die Beratung beginnt erst, wenn das Informationsschreiben des BAFA da ist, eine schon begonnene Beratung ist nicht förderfähig. Dich kostet foerderung.de nichts.
Nach der Beratung bezahlst du meine Rechnung vollständig und lädst den Zahlungsnachweis hoch. Als Zahlungsnachweis reicht ein Kontoauszug, bei Anträgen ab 2027 auch eine Umsatzanzeige aus dem Onlinebanking mit Empfänger, Rechnungsdaten und Wertstellungsdatum. Das Backoffice von foerderung.de reicht dann den Verwendungsnachweis mit Bericht und Rechnung beim BAFA ein. Der Zuschuss kommt meist 6 bis 12 Wochen nach der letzten Einreichung auf dein Konto. Fordert das BAFA eine Stellungnahme an, zahlt es erst, wenn sie vorliegt.
Das BAFA fördert nur die Beratung, nicht die Umsetzung. Webdesign, Programmierung, SEO-Arbeiten oder Texte, die danach entstehen, sind nicht förderfähig. Die Umsetzung kann jeder Anbieter übernehmen, meine Empfehlung gilt unabhängig davon, wer umsetzt.
Hinweis zur Erstellung: Dieser Beitrag entstand mit Unterstützung von KI und wurde von Paul Böstro redaktionell geprüft.
Im kostenlosen Erstgespräch von 30 Minuten schauen wir auf dein Vorhaben, dein bisheriges Kontingent und den passenden Zeitpunkt. Das Gespräch ist unverbindlich, ein Beratungsvertrag entsteht dabei nicht. Einen Termin kannst du direkt online buchen.
So arbeite ich: Beratung

Über den Autor
Paul Böstro
Ich führe die creativecouch in Butzbach und bin beim BAFA als Berater registriert. Seit über zwölf Jahren entwickle ich Marken, Websites und digitale Strategien, heute vor allem für Sichtbarkeit bei Google und KI.
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