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BAFA-Förderung 2027: Was sich ändert und ob du noch 2026 beantragen solltest

Das BAFA fördert Unter­neh­mens­be­ra­tungen für KMU auch 2027 und 2028. Ich zeige dir, was sich zum 1. Januar ändert, was gleich bleibt und wie du entscheidest, ob du noch dieses Jahr beantragst.

Paul BöstroInhaber der creativecouch, beim BAFA registrierter Berater

Wandkalender in einem hellen Büro, der 31. ist mit einem türkisen Marker eingekreist, eine Hand hält den Stift.Beitragsbild: KI-generiert

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Bernd und die BAFA-Förderung ab 2027

Bernd will Fördergeld vom BAFA und versteht Antrag, ELSTER und Umsatzanzeige auf seine Art. Ich erkläre dir, was sich ab 2027 bei der Bera­tungs­för­de­rung ändert und warum die Reihenfolge von Antrag und Beratung entscheidet.

Förderhöhe und Kontingent bleiben bis Ende 2028 gleich

Die Förderung läuft bis Ende 2028 weiter. Die geänderte Richtlinie tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und gilt längstens für Verwen­dungs­nach­weise, die bis zum 31. Dezember 2028 eingereicht werden2. Die Grenze hängt damit am Nachweis, nicht mehr am Antrag.

An der Förderhöhe ändert sich nichts. Gefördert werden weiter höchstens 3.500 Euro Beratungskosten je Beratung, der Zuschuss richtet sich nach dem Standort der beratenen Betriebsstätte (Stand November 2026)4.

50 %

Zuschuss in den alten Bundesländern mit Berlin und Region Leipzig, höchstens 1.750 Euro

BAFA, Merkblatt für Anträge ab 01.01.2027

80 %

Zuschuss in den neuen Bundesländern ohne Berlin und Region Leipzig, dazu die Regionen Lüneburg und Trier, höchstens 2.800 Euro

BAFA, Merkblatt für Anträge ab 01.01.2027

3.500 €

förderfähige Beratungskosten je Beratung

Förderrichtlinie Nr. 5.2

Für Betriebe in Hessen, also auch in der Wetterau und in Mittelhessen, gilt der Satz von 50 Prozent. Bei einer Beratung für 3.000 Euro sind das 1.500 Euro Zuschuss, bei 4.000 Euro bleibt es bei 1.750 Euro4. Einen Rechtsanspruch gibt es weiterhin nicht, das BAFA entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Gegen Ende 2028 wird die Frist knapp

Den Verwen­dungs­nach­weis reichst du spätestens sechs Monate nach dem Infor­ma­ti­ons­schreiben der Leitstelle ein2. Weil die Richtlinie aber nur Nachweise bis 31. Dezember 2028 abdeckt, schrumpft diese Frist gegen Ende der Laufzeit. Wer im Oktober 2028 beantragt, muss Beratung, Zahlung und Nachweis trotzdem bis Silvester schaffen.

Laptop auf einem Schreibtisch zeigt eine Umsatzliste im Onlinebanking, eine Zeile ist hervorgehoben, daneben liegt eine Rechnung, auf die ein Finger zeigt.Bild: KI-generiert

Was ändert sich für Anträge ab dem 1. Januar 2027?

Für Anträge ab dem 1. Januar 2027 werden vor allem die Nachweise einfacher, dafür kommt eine Pflicht zur digitalen Anmeldung dazu. Das BAFA fasst die Änderungen auf seiner Programmseite zusammen5. Die Tabelle stellt den bisherigen und den neuen Stand nebeneinander.

PunktAnträge bis 31.12.2026Anträge ab 01.01.2027
Anmeldung beim AntragOnline im Antragsportal mit den FirmendatenNur noch über ein ELSTER-Konto oder die BundID
ZahlungsnachweisKontoauszug oder Bankbestätigung, Umsatzanzeigen werden nicht anerkannt6Auch eine von der Bank erstellte Umsatzanzeige, Kontoauszug bei Bedarf
ErklärungenEU-KMU- und De-minimis-Erklärung sowie Erklärung zur Grundrechtecharta als eigene FormulareIm Verwen­dungs­nach­weis­for­mular enthalten, Einzelformulare entfallen
Regio­nal­part­ner­ge­sprächPflicht für Unternehmen im ersten Jahr nach der GründungEntfällt samt Bestä­ti­gungs­schreiben
BeratungsdauerHöchstens fünf Tage, ein Tag zählt 8 StundenHöchstens 40 Stunden
UmsatzsteuerOhne Vorsteuerabzug ist der Bruttobetrag förderfähigUnverändert, steht jetzt ausdrücklich in der Richtlinie

Im Alltag spart die Umsatzanzeige aus dem Onlinebanking am meisten Zeit. Darauf müssen Zahlungsempfänger, Rechnungsdaten und Wert­stel­lungs­datum stehen4. Prüfstellen können trotzdem einen banküblichen Kontoauszug verlangen. Wer ihn dann nicht vorlegt, riskiert die Ablehnung, bewahr ihn also auf.

Bei den Erklärungen unterschreibst du künftig nur noch das Verwen­dungs­nach­weis­for­mular und den Beratungsbericht, den auch dein Berater unterschreibt2. Die bisherigen Einzelformulare zur EU-KMU- und De-minimis-Erklärung und zur Grundrechtecharta fallen weg.

Die Umstellung von fünf Tagen auf 40 Stunden ist eine Klarstellung ohne neue Grenze. Schon bisher setzte das BAFA einen Beratungstag mit 8 Stunden an und kam so auf höchstens 40 Stunden7. Reisezeit und Berichts­er­stel­lung zählen weiterhin nicht mit.

Wer braucht 2026 noch das Regio­nal­part­ner­ge­spräch?

Das Regio­nal­part­ner­ge­spräch ist ein kostenloses Infor­ma­ti­ons­ge­spräch mit einem regionalen Ansprechpartner aus dem Netzwerk der Leitstellen. Für Anträge bis 31.12.2026 bleibt es Pflicht für Unternehmen, die bei Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr am Markt sind5. Das Gespräch liegt frühestens drei Monate vor dem Antrag und spätestens vor dem Verwen­dungs­nach­weis, das Bestä­ti­gungs­schreiben gehört in den Nachweis.

Für Anträge ab 2027 entfällt diese Pflicht samt Bestä­ti­gungs­schreiben1. Für etablierte Betriebe ändert sich dadurch nichts. Junge Unternehmen, die erst 2027 beantragen, sparen einen Termin und ein Dokument.

Das Kontingent von fünf Beratungen gilt bis Ende 2028 weiter

Die Verlängerung bringt kein neues Kontingent. Je Unternehmen fördert das BAFA weiterhin höchstens zwei Beratungen pro Jahr und fünf während der gesamten Geltungsdauer, die jetzt vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2028 reicht4. Für die Jahresgrenze zählt der Zeitpunkt der Antragstellung.

Auf meine Anfrage hat das BAFA bestätigt, dass bisherige Förderungen angerechnet werden (Auskunft des BAFA auf Anfrage, Stand 14.10.2026). Wer seit 2023 schon drei geförderte Beratungen hatte, hat bis Ende 2028 also noch zwei. Wer schon fünf hatte, bekommt über dieses Programm keine weitere.

Auch beim Betrag gibt es keinen Übertrag. Bleiben die Kosten einer Beratung unter 3.500 Euro, verfällt der Rest des Höchstbetrags und lässt sich nicht auf die nächste Beratung anrechnen4. Plane deshalb lieber wenige, gut zugeschnittene Beratungen als viele kleine.

Kernsatz

Die Förderung bleibt gleich hoch. Einfacher wird der Weg dorthin, sofern dein Unternehmen rechtzeitig einen digitalen Zugang hat.

Dein Fall ist anders

Dann schauen wir ihn uns im kostenlosen Erstgespräch an.

Den ELSTER- oder BundID-Zugang solltest du jetzt einrichten

Ab Januar 2027 stellt dein Unternehmen den Antrag nur noch über ein ELSTER-Konto oder die BundID5. Wie die Anmeldung im Antragsportal im Detail abläuft, will das BAFA gesondert erklären (laut Mitteilung des BAFA an gelistete Berater, Oktober 2026). Den Zugang kannst du trotzdem schon vorbereiten.

Für Unternehmen gibt es bei ELSTER das Orga­ni­sa­ti­ons­zer­ti­fikat, auf dem auch Mein Unternehmenskonto aufbaut. Du beantragst es mit der betrieblichen Steuernummer. Der Aktivierungsbrief kommt per Post an die beim Finanzamt hinterlegte Adresse und braucht in der Regel etwa fünf Werktage, manchmal länger8.

Für ein persönliches ELSTER-Konto gibt es auch eine Online-Identitätsprüfung mit dem Personalausweis, damit steht das Konto noch am selben Tag9. Welche Kontoart das Antragsportal genau erwartet, gehört zu den angekündigten Details. Plane deshalb lieber zwei Wochen Vorlauf ein als zwei Tage.

Nach meiner Erfahrung mit KMU in Mittelhessen ist oft unklar, ob der Betrieb einen eigenen ELSTER-Zugang hat und wer ihn verwaltet. Häufig erledigt die Steuerkanzlei die Meldungen über ihren eigenen Zugang, oder das Zertifikat liegt bei einer Person, die längst andere Aufgaben hat. Kläre deshalb jetzt, ob es einen Zugang gibt, wer ihn hat und ob er auf das Unternehmen läuft.

Was solltest du bis zum 31. Dezember 2026 erledigen?

Bis zum Jahresende reichen ein paar klare Schritte, egal für welchen Weg du dich entscheidest. Die meisten davon kosten dich eine halbe Stunde. Nur der digitale Zugang braucht Vorlauf.

  • Zähl deine geförderten Beratungen seit 2023 und deine Anträge aus 2026.
  • Entscheide, ob die nächste Beratung vor oder nach dem Jahreswechsel beantragt wird.
  • Beantragst du noch 2026, muss der Antrag bis 31.12.2026 eingehen. Vor dem Infor­ma­ti­ons­schreiben unterschreibst du keinen Beratungsvertrag.
  • Kläre, wer in deinem Betrieb einen ELSTER-Zugang hat. Fehlt einer, beantrag ihn noch im November.
  • Bezahl die Beraterrechnung per Überweisung vom Geschäftskonto, nie bar und nie per Verrechnung. Den Kontoauszug bewahrst du auf.

An der Beratung selbst ändert sich wenig. Gefördert wird weiterhin eine Einzelberatung mit Analyse, benannten Schwachstellen und konkreten Hand­lungs­emp­feh­lungen, festgehalten in einem Bericht2. Wie ich solche Beratungen aufbaue, zeige ich auf meiner Seite zur Beratung.

Das BAFA fördert nur die Beratung, nicht die Umsetzung. Was danach umgesetzt wird, kann jeder Anbieter übernehmen, meine Empfehlung gilt unabhängig davon, wer umsetzt. Wenn du unsicher bist, ob du überhaupt eine Beratung brauchst, hilft der Beitrag Warum Unternehmen Beratung brauchen, obwohl technisch alles funktioniert.

Häufige Fragen

Ja. Das Bundes­wirt­schafts­mi­nis­te­rium hat die Richtlinie um zwei Jahre verlängert, Verwen­dungs­nach­weise sind bis zum 31.12.2028 möglich. Fördersatz und Kontingent bleiben gleich: In Hessen übernimmt das BAFA 50 % der Beratungskosten, höchstens 1.750 Euro je Beratung. Gefördert werden bis zu zwei Beratungen im Jahr und höchstens fünf insgesamt, bisherige Beratungen zählen mit. Für Anträge ab dem 01.01.2027 gibt es weniger Formulare, das Infor­ma­ti­ons­ge­spräch für junge Unternehmen entfällt und als Zahlungsnachweis reicht auch eine Umsatzanzeige aus dem Onlinebanking.

Die meisten Beratungen liegen zwischen 1.500 und 3.500 € netto (Stand 10/2026). Den genauen Umfang legen wir im Erstgespräch fest, danach schicke ich dir ein schriftliches Angebot dazu. In Hessen erstattet das BAFA davon 50 %, höchstens 1.750 Euro je Beratung. Dein Eigenanteil liegt damit meist zwischen 750 und 1.750 € netto. Kann dein Unternehmen keine Vorsteuer abziehen, rechnet das BAFA mit dem Bruttobetrag der Rechnung. Alle Preise zzgl. 19 % USt. Das Angebot richtet sich an Unternehmen, Selbstständige und Institutionen, nicht an Privatpersonen.

So hieß das Programm bis 2022. Seit 2023 heißt es „Förderung von Unter­neh­mens­be­ra­tungen für KMU“. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst damit Beratungen für kleine und mittlere Unternehmen. In Hessen übernimmt das BAFA 50 % der Beratungskosten, höchstens 1.750 Euro je Beratung. Den höheren Satz von 80 % gibt es nur in den neuen Bundesländern sowie in den Regionen Lüneburg und Trier.

Die BAFA-Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen. Ob dein Unternehmen dazugehört, klären wir im Erstgespräch. Gefördert werden bis zu zwei Beratungen im Jahr, innerhalb der aktuellen Förderrichtlinie insgesamt höchstens fünf je Unternehmen.

Nicht du. Ich lege die Beratung bei foerderung.de an, einem Dienstleister für Förderanträge. Du bekommst einen Link, bestätigst deine Unternehmensdaten und die nötigen Erklärungen. foerderung.de reicht den Antrag beim BAFA ein. Die Beratung beginnt erst, wenn das Infor­ma­ti­ons­schreiben des BAFA da ist, eine schon begonnene Beratung ist nicht förderfähig. Dich kostet foerderung.de nichts.

Nach der Beratung bezahlst du meine Rechnung vollständig und lädst den Zahlungsnachweis hoch. Als Zahlungsnachweis reicht ein Kontoauszug, bei Anträgen ab 2027 auch eine Umsatzanzeige aus dem Onlinebanking mit Empfänger, Rechnungsdaten und Wert­stel­lungs­datum. Das Backoffice von foerderung.de reicht dann den Verwen­dungs­nach­weis mit Bericht und Rechnung beim BAFA ein. Der Zuschuss kommt meist 6 bis 12 Wochen nach der letzten Einreichung auf dein Konto. Fordert das BAFA eine Stellungnahme an, zahlt es erst, wenn sie vorliegt.

Das BAFA fördert nur die Beratung, nicht die Umsetzung. Webdesign, Programmierung, SEO-Arbeiten oder Texte, die danach entstehen, sind nicht förderfähig. Die Umsetzung kann jeder Anbieter übernehmen, meine Empfehlung gilt unabhängig davon, wer umsetzt.

Quellen

  1. 1
    Zweite Änderung der Förderrichtlinie Förderung von Unter­neh­mens­be­ra­tungen für KMU vom 15. Oktober 2026 (BAnz AT 28.10.2026 B3) (öffnet in neuem Tab)Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, veröffentlicht im Bundesanzeiger, bereitgestellt vom BAFA, bafa.de
  2. 2
  3. 3
  4. 4
  5. 5
    Unter­neh­mens­be­ra­tung (öffnet in neuem Tab)Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), bafa.de
  6. 6
    Merkblatt Zuschuss, Zahlung und Zahlungsnachweis (bisherige Fassung) (öffnet in neuem Tab)Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), bafa.de
  7. 7
  8. 8
    Mein Unternehmenskonto: Das Unternehmenskonto auf Basis von ELSTER (öffnet in neuem Tab)Mein Unternehmenskonto, Steu­er­ver­wal­tungen von Bund und Ländern, info.mein-unternehmenskonto.de
  9. 9
    Hilfe zur Registrierung (öffnet in neuem Tab)ELSTER, Steu­er­ver­wal­tungen von Bund und Ländern, elster.de

Hinweis zur Erstellung: Dieser Beitrag entstand mit Unterstützung von KI und wurde von Paul Böstro redaktionell geprüft.

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So arbeite ich: Beratung

Paul Böstro

Über den Autor

Paul Böstro

Ich führe die creativecouch in Butzbach und bin beim BAFA als Berater registriert. Seit über zwölf Jahren entwickle ich Marken, Websites und digitale Strategien, heute vor allem für Sichtbarkeit bei Google und KI.

Über mich und die creativecouch

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