§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der creativecouch, Paul Böstro, Pappelweg 7, 35510 Butzbach (Auftragnehmer), und ihren Kundinnen und Kunden (Auftraggeber).
- Sie gelten gegenüber Unternehmern und gegenüber Verbrauchern. Wo eine Regel nur für eine der beiden Gruppen gilt, ist das ausdrücklich gesagt.
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Leistungen
- Der Auftragnehmer erbringt Leistungen in den Bereichen Beratung, SEO und GEO, KI-Optimierung von Websites, Webentwicklung mit KI-Agenten, Branding, Webdesign, barrierefreie Websites, E-Commerce, Wartung und das Analyse-Board (laufende Auswertung von Website-Daten). Art und Umfang ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
- Geschuldet ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Insbesondere garantiert der Auftragnehmer keine bestimmten Platzierungen bei Suchmaschinen, keine Nennung in Antworten von KI-Systemen und keine bestimmte Zahl an Anfragen. Diese hängen auch von Dritten ab, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat.
- Wartung und andere laufende Leistungen werden in einem eigenen Vertrag vereinbart.
- Der Auftragnehmer darf geeignete Subunternehmer einsetzen. Er bleibt gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich.
§ 3 Vertragsschluss
- Nach einem Erstgespräch erhält der Auftraggeber ein Angebot in Textform. Angebote sind freibleibend, sofern im Angebot nichts anderes steht.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform annimmt, zum Beispiel per E-Mail oder digitaler Unterschrift, und der Auftragnehmer den Auftrag bestätigt.
- Kleine Leistungen und Support können nach Aufwand beauftragt werden. Der Auftragnehmer nennt dann vorab den voraussichtlichen Stundenaufwand und den Stundensatz.
- Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Kontaktdaten richtig sind und ihn E-Mails des Auftragnehmers erreichen.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt Inhalte, Zugänge und Informationen, die für die Leistung nötig sind, rechtzeitig bereit und gibt Zwischenstände zügig frei.
- Er versichert, dass er an allen gelieferten Inhalten, etwa Texten, Bildern und Logos, die nötigen Rechte besitzt. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Rechte beruhen, soweit er die Verletzung zu vertreten hat.
- Fehlen Inhalte, darf der Auftragnehmer Platzhalter verwenden. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern vereinbarte Termine entsprechend. Mehraufwand dadurch kann gesondert berechnet werden.
- Empfehlungen aus einer Beratung muss der Auftraggeber nicht umsetzen. Setzt er sie selbst oder mit Dritten um, liegt die Umsetzung in seiner Verantwortung.
§ 5 Durchführung und Einsatz von KI
- Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen fachgerecht und nach dem anerkannten Stand der Technik.
- Er setzt in Analyse, Text und Entwicklung KI-Werkzeuge ein. Ergebnisse, die mit KI entstehen, prüft und verantwortet er selbst, bevor sie an den Auftraggeber gehen. Vertrauliche oder personenbezogene Daten des Auftraggebers gibt er nur in Werkzeuge, deren Datenschutz dafür geeignet ist.
- Inhalte, die überwiegend durch KI erzeugt werden, sind urheberrechtlich unter Umständen nicht geschützt. Der Auftragnehmer kennzeichnet KI-generierte Bilder auf Wunsch und berät zu Kennzeichnungspflichten.
- Kann der Auftragnehmer wegen höherer Gewalt, Krankheit oder vergleichbarer Ereignisse, die er nicht zu vertreten hat, nicht leisten, verschieben sich die Termine um die Dauer der Verhinderung. Der Auftraggeber wird umgehend informiert.
§ 6 Änderungen und Abnahme
- Änderungswünsche nach einer Freigabe und Leistungen außerhalb des Angebots berechnet der Auftragnehmer gesondert. Er nennt den Mehraufwand vorher.
- Für Werkleistungen, etwa eine Website, gilt die gesetzliche Abnahme nach § 640 BGB. Der Auftraggeber prüft das Ergebnis nach Fertigstellung innerhalb von 14 Tagen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 7 Vergütung und Zahlung
- Es gelten die Preise aus dem Angebot. Gegenüber Unternehmern verstehen sie sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, gegenüber Verbrauchern als Endpreise.
- Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Bei Projekten kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen verlangen (§ 632a BGB).
- Bei geförderten Beratungen schuldet der Auftraggeber das volle Honorar. Den Zuschuss zahlt das BAFA direkt an den Auftraggeber. Ob eine Förderung bewilligt wird, entscheidet allein das BAFA. Lehnt es ab, bleibt die Vergütung geschuldet, es sei denn, der Auftragnehmer hat die Ablehnung zu vertreten.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln (§§ 286, 288 BGB). Laufende Leistungen darf der Auftragnehmer nach erfolgloser Mahnung bis zum Zahlungseingang aussetzen.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
- Die Laufzeit laufender Verträge ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Kündigungen bedürfen der Textform.
- Wartungspakete und das einzeln gebuchte Analyse-Board sind monatlich kündbar: Kündigung bis zum 10. eines Monats zum Monatsende, sonst läuft das Paket einen weiteren Monat.
- Für andere Laufzeitverträge mit Unternehmern gilt: Wird nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt, verlängert sich der Vertrag um die ursprüngliche Laufzeit, höchstens um ein Jahr.
- Für andere Laufzeitverträge mit Verbrauchern gilt: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Kündigt der Auftraggeber einen Werkvertrag vor Fertigstellung, gilt § 648 BGB: Der Auftragnehmer erhält die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.
§ 9 Nutzungsrechte und Referenzen
- Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Bis dahin ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.
- Entwürfe und Varianten, die nicht gewählt wurden, sowie allgemeine Methoden, Werkzeuge und wiederverwendbare Code-Bausteine bleiben beim Auftragnehmer. An Bausteinen, die in das Projekt eingeflossen sind, erhält der Auftraggeber ein einfaches, unbefristetes Nutzungsrecht für dieses Projekt.
- Für Leistungen Dritter, etwa Schriften, Bilder, Plugins oder Software, gelten deren Lizenzbedingungen. Lizenzkosten trägt der Auftraggeber, wenn nichts anderes vereinbart ist.
- Der Auftragnehmer darf das Projekt mit Namen, Logo und Abbildungen als Referenz zeigen. Der Auftraggeber kann dem jederzeit in Textform widersprechen.
- Logo und Marke der creativecouch dürfen nur mit Zustimmung verwendet werden.
§ 10 Vertraulichkeit
- Beide Seiten behandeln Geschäftsgeheimnisse und als vertraulich bezeichnete Informationen der anderen Seite vertraulich, auch nach Vertragsende. Das gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder offengelegt werden müssen.
- Der Auftragnehmer verpflichtet eingesetzte Subunternehmer ebenfalls zur Vertraulichkeit.
§ 11 Datenschutz
Beide Seiten halten das Datenschutzrecht ein. Verarbeitet der Auftragnehmer im Auftrag personenbezogene Daten, schließen beide vorher einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.
§ 12 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher, deren Erfüllung den Vertrag erst möglich macht und auf die der Auftraggeber vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Hat der Auftraggeber keine Website-Wartung gebucht, sichert er seine Daten regelmäßig selbst. Mit gebuchter Wartung übernimmt der Auftragnehmer die Datensicherung im Umfang des gebuchten Pakets. Bei Datenverlust haftet der Auftragnehmer im Übrigen nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre.
- Für Mängel gelten die gesetzlichen Regeln.
§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (Telefon, E-Mail, Videogespräch) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Unternehmern steht kein Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten stehen in der Widerrufsbelehrung.
§ 14 Verbraucherstreitbeilegung
Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 15 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt das nur, soweit dadurch nicht zwingende Schutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
- Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.