Paul Böstro, Inhaber der Werbeagentur creativecouch

Wer ist vom BFSG betroffen?

Kurz gesagt: Wer Verbrauchern online etwas verkauft oder buchbar macht, ist in der Regel betroffen. Dazu zählen Onlineshops, Buchungs- und Ticketsysteme, Bankdienstleistungen und weitere Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr.

Für Dienstleistungen gibt es eine Ausnahme für Kleinstunternehmen in Paragraf 3 Absatz 3 BFSG. Sie greift bei weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht.

Eine reine Unternehmenswebsite ohne Verkaufsfunktion fällt meist nicht unter die Pflicht. Sie profitiert trotzdem, weil dieselben Kriterien die Bedienbarkeit für alle verbessern und weil Suchmaschinen und KI-Systeme sauber strukturierte Seiten besser verstehen.

Ich bin kein Anwalt. Wo es rechtlich eng wird, sage ich das, statt es zu überspielen.

Was ein Barrierefreiheits-Audit prüft

Illustration eines Computerbildschirms mit Webseitenlayout und einem großen Pinsel quer über den Bildschirm.

Farbkontraste

Farbkontraste von Text, Bedienelementen und Grafiken.

Abbildung eines Computerbildschirms mit Codesymbolen, Zahnrädern und Website-Layout, die Webentwicklung zeigen.

Tastaturbedienung

Vollständige Bedienbarkeit mit der Tastatur, sichtbarer Fokus, sinnvolle Reihenfolge.

Ein Computermonitor zeigt Textzeilen, darüber liegt eine rote Lupe auf dem Bildschirm.

Alternativtexte

Alternativtexte für Bilder, Icons und Grafiken.

Illustration eines digitalen Tablets mit Gitteranzeige, einem Stift, der eine Linie zieht, und einem roten Häkchenkreis auf dem Bildschirm.

Formulare

Beschriftung und Fehlermeldungen in Formularen.

Illustration eines Monitors mit Drahtgitter-Layout, roten und weißen Blöcken und Pfeilen, die den Navigationsfluss zeigen.

Struktur und Titel

Überschriftenhierarchie, Seitenstruktur und Seitentitel.

Illustration eines Zahnrads und Häkchens, verbunden durch kreisförmige Pfeile, die einen Arbeitsablauf darstellen.

Screenreader

Ausgabe im Screenreader, Sprachauszeichnung und Zielgrößen auf dem Handy.

Von der Analyse zur konformen Website

Nach dem Audit steht fest, was zu tun ist und in welcher Reihenfolge. Vieles davon ist Handarbeit an Template, Struktur und Inhalten, nicht ein Plugin, das man einschaltet.

Bei einem Relaunch ist Barrierefreiheit kein Zusatzposten, sondern Teil der Arbeitsweise. Geht es um einen Shop, ist E-Commerce und WooCommerce der passende Einstieg.

Was die manuelle Prüfung findet

Der Rest kommt aus der manuellen Prüfung. Das Ergebnis ist eine Liste konkreter Befunde mit Priorität, kein Ampelbild.

Was du bekommst

  • Eine Liste konkreter Befunde mit Priorität, kein Ampelbild.
  • Einen Umsetzungsplan in sinnvoller Reihenfolge.
  • Umsetzung als Handarbeit an Template, Struktur und Inhalten.
  • Bei einem Neubau: Barrierefreiheit ohne Aufpreis.

So läuft ein Audit ab

Einmal komplett mit der Tastatur durch die Seite, einmal mit Screenreader, einmal mit stark vergrößerter Schrift. So kommen genau die Barrieren ans Licht, die automatische Werkzeuge übersehen.

Was Kundinnen und Kunden sagen

Ich danke Dir ganz herzlich für Deine fundierte und super nachvollziehbar erklärte Beratung zu meiner Website. Freundlich, offen und ehrlich, ohne Umschweife, stets auf den Punkt. So soll es sein! Ich werde definitiv wiederkommen!

Jan Lederer, LEDERER_training, Google Rezension

Alle Zitate stammen aus öffentlichen Google Rezensionen der creativecouch. Stand: 5,0 von 5 Sternen bei 25 Bewertungen.

Häufige Fragen zu barrierefreien Websites

  • Wer ist vom BFSG betroffen?

    Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 und betrifft unter anderem Onlineshops, Buchungssysteme, Bankdienstleistungen und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die sich an Verbraucher richten. Eine reine Firmenwebsite ohne Verkaufsfunktion fällt in der Regel nicht darunter, profitiert aber trotzdem, weil dieselben Kriterien die Bedienbarkeit für alle verbessern.

  • Gilt das BFSG auch für Kleinstunternehmen?

    Für Dienstleistungen gibt es eine Ausnahme in Paragraf 3 Absatz 3 BFSG. Sie greift bei weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht. Ob dein Fall darunter fällt, ist eine Rechtsfrage, die im Zweifel ein Anwalt beantwortet.

  • Was prüft ein Barrierefreiheits-Audit?

    Kontraste, Tastaturbedienbarkeit, Fokusreihenfolge, Alternativtexte, Formularbeschriftungen, Überschriftenhierarchie, Bedienelemente und Zielgrößen, Bewegung und Autoplay, sowie die Ausgabe für Screenreader. Ergebnis ist eine Liste konkreter Befunde mit Priorität, nicht ein Ampelbild.

  • Was kostet barrierefreies Webdesign?

    Das hängt davon ab, ob eine bestehende Website nachgebessert oder eine neue gebaut wird. Bei einer bestehenden Seite steht am Anfang das Audit, danach lässt sich der Aufwand seriös beziffern. Bei einem Neubau ist Barrierefreiheit kein Aufpreis, sondern Teil der Arbeitsweise.

  • Was bedeutet WCAG 2.1 AA?

    WCAG sind die Web Content Accessibility Guidelines, der internationale Standard für barrierefreie Websites. AA ist die mittlere von drei Konformitätsstufen und der Maßstab, auf den sich die deutsche Umsetzung bezieht. Praktisch heißt das unter anderem ausreichende Kontraste, vollständige Tastaturbedienung und sinnvolle Textalternativen.

  • Woran erkenne ich, ob meine Website barrierefrei ist?

    Ein erster Selbsttest: Lässt sich die Seite vollständig mit der Tastatur bedienen, ist der Fokus immer sichtbar, haben alle Bilder sinnvolle Alternativtexte, sind Formularfelder beschriftet? Automatische Prüfwerkzeuge finden etwa ein Drittel der Probleme, den Rest findet nur eine manuelle Prüfung.

  • Was versteht man unter digitaler Barrierefreiheit im Web?

    Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass deine Website für alle Menschen nutzbar ist, unabhängig von Behinderungen, Alter oder technischen Einschränkungen. Dazu gehören klare Navigationsstrukturen, ausreichende Farbkontraste, Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos und die vollständige Bedienbarkeit per Tastatur. Außerdem müssen alle Inhalte mit Hilfstechnologien wie Screenreadern funktionieren. Den Rahmen dafür geben die internationalen WCAG Richtlinien vor.